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Vor-Ort Anmeldung

Ab dem 01.01.2019 muss bei der Sozialversicherung grundsätzlich eine Komplett-Anmeldung gemacht werden und die sogenannte „Mindestangaben-Meldung“ kann nicht mehr durchgeführt werden.

In Ausnahmefällen ist es möglich eine sogenannte „Vor-Ort-Anmeldung“ vor Arbeitsantritt zu erstatten:

per Telefon +43 (0)5 7807 60
per FAX +43 (0)5 7807 61
mit folgendem Faxformular: https://www.elda.at/cdscontent/

ACHTUNG! Mail und SMS-Meldungen sind nicht erlaubt und gelten als nicht erstattet!

Um diese sogenannte „Vor-Ort-Anmeldung“ durchführen zu dürfen, muss eine der folgenden kurzfristigen Ausnahmesituationen zutreffen:

  • Ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung ist für längere Zeit nachweislich ausgefallen, oder
  • die meldepflichtige Stelle verfügt nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang und auch die Lohnverrechnung wird nicht von anderer Stelle wie z.B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung durchgeführt oder
  • die meldepflichtige Stelle lässt die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (z.B. Steuerberater) durchführen, diese ist aber nicht mehr erreichbar (z.B. bei Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters) oder
  • der Beschäftigte wird in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen und dort steht keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung.

WICHTIG! Bitte informieren Sie uns unbedingt und umgehend, wenn Sie eine Vor-Ort-Anmeldung gemacht haben – wir benötigen die Daten für die laufende Lohnverrechnung.

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