weitere Leistungen

Vertretung bei Betriebsprüfung und GPLB

– gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen

Die Zahl der Betriebsprüfungen/GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Die BetriebsprüferInnen stehen unter enormem Leistungsdruck, auch tatsächlich Ungereimtheiten in Ihrer Buchhaltung bzw. Ihren Lohnunterlagen zu finden. Eine derartige Prüfung kann zu enormem Ärger und einer hohen Steuernachzahlung führen – doch, das muss nicht sein!

Unsere Leistungen bei einer Betriebsprüfung

  • Vorbereitung der Prüfung. Vor Beginn der Betriebsprüfung besprechen wir mit Ihnen mögliche Schwachstellen Ihres Rechnungswesens bzw. Ihrer Lohnabrechnungen, um gemeinsam eine Gegenstrategie zu entwickeln.
  • Abgabe einer Selbstanzeige vor Beginn der Betriebsprüfung. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alles korrekt in Ihrer Steuererklärung deklariert haben bzw. auch alle Angaben zur Lohn- bzw. Personalabrechnung mitgeteilt haben? Vor Beginn der Prüfung können wir noch schlimmere Folgen vermeiden. Durch eine zeitgerechte Abgabe einer Selbstanzeige können Sie einer Finanzstrafe entgehen. Auch diese Möglichkeit besprechen wir gerne mit Ihnen.
  • Durchführung der Prüfung in unseren Räumlichkeiten. Für die Durchführung der Prüfung stellen wir gerne unsere Räumlichkeiten zur Verfügung. So werden Sie nicht direkt mit Fragen des Prüfers bzw. der Prüferin konfrontiert und können ungestört Ihrem Tagesgeschäft nachgehen.
  • Begleitung bei der Betriebsbesichtigung. Bei vielen Betriebsprüfungen kommt es auch zu einer Besichtigung Ihres Betriebes. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld und begleiten Sie bei der Betriebsbesichtigung.
  • Beschwerde (vorm. Berufung) gegen das Ergebnis der Betriebsprüfung bzw. GPLB. Sie sind mit Feststellungen bzw. dem Ergebnis der Betriebsprüfung/GPLB nicht einverstanden? Das Ergebnis kann durch eine Beschwerde bekämpft werden. Gerne beraten wir Sie, ob dieser Schritt in Ihrem Fall zu einer Verbesserung führen kann und vertreten Sie im Beschwerdeverfahren.

Ihr Vorteil

Mit unserem Engagement und Fachwissen helfen wir Ihnen, die finanzielle und emotionale Belastung einer Betriebsprüfung/GPLA so gering wie möglich zu halten!


Mit Sicherheit gut beraten!

Rechtsmittelverfahren

Sie sind der Meinung ein ergangener Bescheid ist nicht korrekt – es gibt Abweichungen, er stimmt dem Grunde oder der Höhe nach nicht, etc. ?

Grundsätzlich kann gegen jeden von der Behörde erlassenen Bescheid Beschwerde (vorm. Berufung) beim zuständigen Gericht erhoben werden – es sei denn, es ist ein Rechtsmittelverzicht abgegeben worden oder der Bescheid ist von der letzten Instanz ergangen.

Einzubringen ist die Beschwerde bei jener Behörde, die den erstinstanzlichen Bescheid erlassen hat.

Eine Beschwerde ist grundsätzlich binnen 1 Monats ab Zustellung schriftlich einzubringen.

Doch Achtung! Beschwerden unterliegen bestimmten Form- und Inhaltsvorschriften!

Um ganz sicher auf der sicheren Seiten zu sein, beraten Sie unsere Experten gerne bzw. verfassen für Sie die entsprechenden Schriftsätze unter Wahrung der gesetzlichen Fristen und Formvorschriften!

Nichts ist ärgerlicher als Recht zu haben, aber nicht Recht zu bekommen!


Mit Recht zu Ihrem Recht!

Finanzstrafverfahren

Die Steuerreform 2016 soll sich überwiegend durch eine verschärfte Betrugsbekämpfung durch die Finanzbehörden finanzieren. Dadurch wird die Zahl der Betriebsprüfungen und damit einhergehend auch die Anzahl der Finanzstrafverfahren massiv ansteigen. Abgabenhinterziehung, fahrlässige Abgabenverkürzung oder Finanzordnungswidrigkeiten werden in Zukunft rigoroser bestraft werden. Immer mehr UnternehmerInnen geraten ins Visier der Finanz!

Schon eine kleine Unachtsamkeit kann erhebliche finanzstrafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen den Sachverhalt und überprüfen ob und inwieweit Ihr Verhalten zu einem Finanzstrafverfahren führen kann. Für den Fall der Fälle, ist es unter Umständen möglich durch die Abgabe einer Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Neben der rechtzeitigen Abgabe ist die Erfüllung zahlreicher Voraussetzungen erforderlich. Gerne besprechen wir mit Ihnen ob die Abgabe einer Selbstanzeige sinnvoll ist und erstellen gegebenenfalls die Selbstanzeige für Sie!

Für den Fall, dass bereits ein Finanzstrafverfahren gegen Sie anhängig ist, übernehmen wir selbstverständlich gerne Ihre Vertretung.  Ein Finanzstrafverfahren bedeutet in der Regel viel Ärger und Stress für Sie als UnternehmerIn. Lange Verfahrensdauern, unangenehme Ermittlungen der Behörden und die Angst vor dem ungewissen Ausgang bringen eine hohe psychische Belastung mit sich – ganz abgesehen von drohenden Geld- und Freiheitsstrafen.

Unsere ExpertInnen stehen Ihnen in solchen schweren Zeiten gerne mit Rat und Tat, fachlich wie auch emotional, beratend und unterstützend zur Seite!


Gemeinsam aus dem Visier der Finanz!

Unternehmensgründung - One-Stop-Shop für GründerInnen

Die Gründung eines Unternehmens erfordert unzählige Behördenwege und Termine. An allen Ecken lauern Gefahren und Hürden. Gerne übernehmen wir sämtliche Behördenwege und Anmeldungen für Sie und koordinieren die notwendigen Termine mit Notaren und Rechtsanwälten Ihres/unseres Vertrauens. Sie haben den Kopf frei – für alle anderen wichtigen unternehmerischen Entscheidungen!

Unternehmensorganisation

Die sorgfältige und gewissenhafte Ausübung des Berufes ist ein unumgänglicher Bestandteil für Ihren Unternehmenserfolg. Was aber, wenn rundherum alles im unstrukturierten Chaos versinkt? Mit dem Wissen über unzählige Branchen, gepaart mit jahrzehnte langer Erfahrung, können wir Sie bei der optimalen Einrichtung Ihrer Unternehmensorganisation – inclusive EDV – bestens unterstützen. Sie kümmern sich um Ihr Geschäftsfeld – wir erledigen die Organisation des Umfeldes!

Betriebsübergabe und Nachfolgeplanung

Die Übernahme/Übergabe eines Betriebes ist ein besonders heikles Thema. Nicht nur das Zahlenmaterial spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Märkte, Marktchancen, Produkt- bzw. Angebotspalette, Produktlebenszyklen, Alter und Struktur des Personals, Unternehmenskultur und viele andere Faktoren sind ebenso unbedingt zu hinterfragen und zu analysieren, um einen bestmöglichen Unternehmensübergang zu gewährleisten. Bauen Sie hier auf die Erfahrung unserer SpezialistInnen!

Umgründung und Rechtsformgestaltung

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist aus steuerlichen wie auch haftungstechnischen Gründen besonders wichtig. Es macht einen Unterschied ob Sie als EinzelunternehmerIn oder als GmbH firmieren. Die Auswirkungen können enorm sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam das optimale Konzept für Sie – für Ihren Erfolg als UnternehmerIn!

Unternehmensbewertung

Die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen kann bei wirtschaftlichen wie auch steuerlichen Transaktionen, wie z.B. beim Kauf/Verkauf von Unternehmen (-santeilen), Liquidation, Gesellschafterwechsel, bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit oder einer Bewertung anlässlich einer Spaltung oder Fusion, etc., etc., von erheblichem Interesse sein. Unser ExpertInnenteam erstellt gerne für Sie zuverlässige und objektive Entscheidungsgrundlagen.

Sanierungs- und Insolvenzberatung

Leider laufen die Geschäfte nicht immer so wie erhofft – ein Sanierungsverfahren bzw. eine Insolvenz sind oftmals unumgänglich. Doch auch in dieser Situation gilt es kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen. Unsere ExpertInnen erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein Maßnahmenplan, um auch in diesen schwierigen Zeiten das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Erstellung von Gutachten

In Streitfragen – nicht nur vor Gericht – ist es oftmals erforderlich ein Gutachten erstellen zu lassen, um Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens, eines Sachverhalts oder eines Zustandes zu erhalten. Unsere gerichtlich beeideten Sachverständigen stehen Ihnen bei wirtschaftlichen und steuerrechlichen Sachverhalten jederzeit gerne zur Verfügung.

Arbeits- und Sozialrecht

Das Miteinander von DienstgerberIn und DienstnehmerIn unterliegt unzähligen Gesetzen und Normen und gilt es hier besonders Acht zu geben. Besonders heikel wird es, wenn aus dem Miteinander eine Gegeneinander wird oder arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften umgangen oder nicht beachtet werden. Unsere diesbezüglichen ExpertInnen geben zuverlässig Rat und unterstützen Sie in heiklen Situationen.

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Unsere SpezialistInnen beraten Sie umfassend in allen Belangen des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts wie z.B.:

  • Gründung von Gesellschaften und alle diesbezüglichen Problematiken
  • Rechte, Pflichten, Haftungen, etc. von Personen- und Kapitalgesellschaften bzw. deren GesellschafterInnen
  • Außerordentliche Transaktionen (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung, Einbringung, Realteilung)

Internationales Steuerrecht

Die zunehmenden internationalen Verflechtungen der Wirtschaft, das Zusammenwachsen der Märkte – denken wir nur an den Online-Handel – bringt zahlreiche, mitunter durchaus komplizierte steuerliche Sachverhalte mit sich.  Was muss in welchem Land, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Prozentsatz, etc., etc. versteuert werden? Oder ist es gar steuerfrei?
Unsere SpezialistInnen bieten umfassende Beratung zu allen Themen des internationalen Steuerrechts wie z.B.:

  • Steuerplanung und -optimierung mit Bezug auf länderübergreifende Aktivitäten
  • Gründung und Betreuung von Niederlassungen unserer ausländischen Mandanten
  • Betreuung von Mehrwertsteuerrückerstattungsanträgen
  • Mehrwertsteuervertretung bzw. -identifikation für ausländische Mandanten

Übernahme von Treuhandaufgaben

Wir vertreten Ihre Interessen vor folgenden Behörden und Institutionen:

  • Finanzbehörden und Zollbehörden der Republik Österreich, der Länder und Gemeinden
  • Behörden der gesetzlichen Sozialversicherungen und ähnliche Einrichtungen
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
  • Verwaltungsgerichtshof in Abgabensachen

Weiters übernehmen wir Treuhandaufgaben und die Verwaltung von Vermögen mit Ausnahme von Gebäuden.

Immobilienertragsteuer - ImmoESt

Seit dem 1. April 2012 unterliegen Gewinne aus der entgeltlichen Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Der Steuersatz beträgt 30% (Stand 1.1.2016). Als Grundstücke gelten Grund und Boden, Gebäude bzw. Eigentumswohnungen und grundstücksgleiche Rechte. Bei unentgeltlichem Übergang, also bei Schenkungen und Erbschaften, fällt grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an. Von der Besteuerung ausgenommen bleiben die Veräußerung des Hauptwohnsitzes sowie selbst hergestellte Gebäude. Im Zusammenhang mit der Einführung der so genannten ImmoESt wurde die vormalige Spekulationsfrist von 10 Jahren abgeschafft. Die Berechnung der Immo-ESt ist mitunter sehr komplex. Gerne übernehmen unsere SteuerexpertInnen die Berechnung für Sie.

Land- und Forstwirtschaft

Die Beratung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist im wahrsten Sinne des Wortes „ein eigenes Kapitel“. Pauschalierung, Einheitswerte, Förderungen, mitunter andere Umsatzsteuersätze, „stehendes Holz“, „Vieheinheiten“, „Hektarsätze“ und dergleichen – um nur ein paar Begriffe und Besonderheiten zu nennen. Hier ist ein besonders guter Überblick notwendig. Daher haben wir in unserem Team echte Land- und ForstwirtschaftsexpertInnen – damit Ihr Land auch Ihr Land bleibt und Ihr Forst keinen steuerlichen Windbruch erleidet!

Förderungen

Der Dschungel an Förderungen ist nicht mehr zu überblicken. EU-Förderungen, De-Minimis-Förderungen, Kommunalkredit, Landesförderungen, Bundesförderungen – es gibt unzähligen Stellen wo man mitunter doch erhebliche Fördergelder lukrieren kann. ABER – und da liegt zumeist der sprichwörtliche Hund begraben – nur, wenn man dies und das erfüllt, unter der Voraussetzung von diesem und jenem, den Antrag zur rechten Zeit stellt usw., usf.. Gerne beraten wir Sie, speziell auf Ihr Geschäftsfeld abgestimmt, über alle Fördermöglichkeiten, denn manchmal liegt das Geld wirklich auf der Straße.

Elektronische Rechnungslegung

Seit 1. Jänner 2014 dürfen im Waren- und Dienstleistungsverkehr Rechnungen an österreichische Bundesdienststellen nur mehr elektronisch – in strukturierter Form – übermittelt werden. Für Sie als Lieferantin/Lieferant des Bundes heißt das, dass Sie Rechnungen an den Bund ab sofort ausschließlich elektronisch als „e-Rechnung“ einbringen müssen. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Zugang und Sie müssen sich mit den programmtechnischen Besonderheiten auseinandersetzen – das kostet Zeit und verursacht Mühe! Gerne übernehmen wir diese lästige Pflicht für Sie und übermitteln Ihre „e-Rechnungen“ an die richtigen Bundesdienststellen.