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Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Beginn der Voranmeldung bereits ab 7.11

Spät aber doch gab die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) Informationen zur Abwicklung des „Energiekostenzuschusses für energieintensive Unternehmen“ bekannt: Jedes Unternehmen, das in einem gewissen Ausmaß von den gestiegenen Energiepreisen betroffen ist, wird einen Zuschuss in Höhe von zumindest  2.000 Euro und höchstens 50 Millionen Euro beantragen können. Je nach Unternehmensgröße wird die Antragstellung und der Nachweis der Mehrkosten mehr oder weniger aufwändig gestaltet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt (hier klicken!).


Achtung: Keine Voranmeldung – kein Zuschuss!

Wenn Sie die Chance auf einen Zuschuss wahren möchten, müssen Sie sich dafür bis spätestens 21. November 2022 hier voranmelden: https://foerdermanager.aws.at.

Bereiten Sie jetzt schon die allgemeinen Unternehmensdaten vor, die für die Anmeldung benötigt werden:

  • Allgemeine Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • E-Mailadresse(n) der Kontaktpersonen im Unternehmen
    **Sofern eine zweite E-Mailadresse angeführt werden kann, bitte geben Sie hier energiekosten@grazertreuhand.at an,
    damit wir Sie bei der Abwicklung bestmöglich unterstützen können**
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
  • Angabe, ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt


Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?

Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Für die korrekte Abrechnung werden nämlich Bestätigungen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer benötigt.
Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen (voraussichtlich nur eine Woche), in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws-Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen, wobei aufgrund der begrenzten Budgetmittel das Prinzip first come – first served gelten soll.

Sollten Sie noch über keinen Benutzer-Account im aws-Fördermanager verfügen, bitte führen Sie die Registrierung nach der Voranmeldung durch.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Grundlage für die Förderung im Oktober beschlossen wurde, derzeit liegen die Förderrichtlinien bei der EU-Kommission zur Notifikation.
Alle Informationen gelten daher vorbehaltlich der finalen Genehmigung der Richtlinie!